FAQs:

Muss ich geerbte Kunstwerke für die Erbschaftsteuer bewerten lassen?

Ja, geerbte Kunstwerke müssen für die Erbschaftsteuer in der Steuererklärung angegeben und mit ihrem Verkehrswert zum Stichtag (Todestag) bewertet werden. Maßgeblich ist damit der reale Marktwert zum Todeszeitpunkt. Eine gesetzliche Pflicht für die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens besteht hierbei nicht. Dennoch wird die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen dringend empfohlen, da der Einkaufspreis in der Regel nicht dem aktuellen Verkehrswert entspricht und Sachverständigegutachten eine hohe Akzeptanz beim Finanzamt erfahren.


Wer bewertet Kunstwerke für die Erbschaftsteuer?

Öffentlich bestellte Sachverständige sind hier die ersten Ansprechpartner aufgrund ihrer Erfahrung auf diesem Gebiet, ihrer Unabhängigkeit und der hohen Akzeptanz von Sachverständigengutachten auf Seiten der Finanzämter.

 

Welche Angaben benötigt ein Kunstgutachten für das Finanzamt?

Ein Gutachten muss nachvollziehbar den Wert eines Werks oder einer Sammlung herleiten. Eine reine Aufstellung der Werte reicht hier in der Regel nicht, die Wertfindung muss gut begründet und dokumentiert sein. Zu den Angaben gehören:


-     Künstler

-     Datierung

-     Technik

-     Maße

-     Edition

-     Zustand

-     Provenienz

-     Literatur (soweit vorhanden)

-     Aktuelle Referenzpreise.


Diese Angaben kann ein Sachverständiger im Rahmen seiner Recherche für das Gutachten selbst ermitteln. Diese Informationen müssen nicht vorab vorhanden sein.


 
Wie wird der Wert eines Gemäldes bei einer Erbschaft ermittelt?

Bei einer Erbschaft wird der Wert eines Gemäldes grundsätzlich zum maßgeblichen Bewertungsstichtag ermittelt. Grundlage sind insbesondere vergleichbare Verkaufsergebnisse aus dem internationalen Kunstmarkt, die zeitlich möglichst nahe am Bewertungsstichtag liegen.

Für die Wertermittlung werden nicht nur einzelne Preise herangezogen. Entscheidend ist die fachliche Gewichtung verschiedener wertbestimmender Kriterien. Dazu gehören unter anderem Künstler, Entstehungszeit, Qualität und Bedeutung des Werks innerhalb des Œuvres, Technik, Format, Erhaltungszustand, Provenienz und Ausstellungshistorie sowie die aktuelle Marktsituation.

Aus der Gesamtheit dieser Faktoren wird der für den jeweiligen Bewertungszweck maßgebliche Wert des Kunstwerks abgeleitet.

Eine fachgerechte Bewertung kann insbesondere dann erforderlich sein, wenn der Wert eines Kunstwerks für die Ermittlung des Nachlasswerts bzw. zur Vorlage beim Finanzamt benötigt wird.


 
Kann eine gesamte Kunstsammlung für eine Erbschaft bewertet werden?

Oftmals handelt es sich im Falle von Erbschaften um ganze Kunstsammlungen, deren Wert ermittelt werden muss. Es werden dann die einzelnen Werke der Sammlung bewertet, unter Berücksichtigung der Frage, ob die Sammlung als Ganzes aufgrund bestimmter Kriterien einen höheren Sammlungswert hat. Dies ist eine Entscheidung im Einzelfall und sollte von Fachleuten bewertet werden. Darüber hinaus stellt sich bei Sammlungen die Frage, inwiefern hier ein Paketabschlag geltend gemacht werden kann, d.h. wenn eine Vielzahl von gleichartigen Werken bzw. eine ganze Sammlung (als Sachgesamtheit) zu bewerten ist. Dies führt teilweise zu erheblichen Abschlägen.


Ist eine unabhängige Beratung vor dem Kauf eines Kunstwerks sinnvoll?

Eine unabhängige Beratung vor dem Kauf eines Kunstwerks ist dann sinnvoll, wenn die Möglichkeit eines Wiederverkaufs beim Erwerb eine Rolle spielt. Kunstwerke, die in einer Galerie gekauft werden, sind nicht automatisch auf dem Wiederverkaufsmarkt verkäuflich. Dies gilt es vorab zu prüfen.

Mit einem Sachverständigengutachten kann darüber hinaus geklärt werden, ob der für das Werk verlangte Preis realistisch ist und der Markt einen solchen Preis stützt, oder ob es sinnvoll wäre, den Preis zu verhandeln oder ein anderes Werk zu kaufen.

 

Worauf sollte ich beim Kauf von Kunst achten?

Wichtig ist, sich zu informieren, ob der Preis für ein Werk angemessen ist. Dies kann in Form eines Sachverständigengutachtens geschehen. Darüber hinaus sollte vor einem Kauf geklärt werden, ob die Möglichkeit eines Wiederverkaufs besteht. Beim Kauf von Privatpersonen sind die Fragen nach der Authentizität, der Provenienz und des Zustands zu klären.  Hier ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen besonders angeraten.


Wie kann ich feststellen, ob der Preis eines Kunstwerks angemessen ist?

Ob der Preis eines Kunstwerks angemessen ist, lässt sich nur auf Grundlage einer fachkundigen Einordnung zuverlässig beurteilen. Innerhalb des Œuvres eines Künstlers können sich die Preise erheblich unterscheiden. Entscheidend sind unter anderem die Qualität und Bedeutung des jeweiligen Werks, die Entstehungszeit, Provenienz, Erhaltungszustand, Technik und Größe sowie die aktuelle Marktsituation.

Auch veröffentlichte Preise sind nicht immer unmittelbar miteinander vergleichbar. Galeriepreise sind in der Regel Primärmarktpreise und können von den Preisen abweichen, die auf dem Sekundärmarkt tatsächlich erzielt werden. Auktionsergebnisse werden häufig inklusive Käuferaufgeld (Buyer’s Premium) und gegebenenfalls Mehrwertsteuer ausgewiesen. Für eine sachgerechte Einschätzung des Markt- bzw. Verkehrswerts müssen diese Faktoren berücksichtigt und die Preise entsprechend eingeordnet werden.

Eine fundierte Preisbeurteilung basiert daher nicht auf einem einzelnen Vergleichspreis, sondern auf der Analyse mehrerer vergleichbarer Werke und aktueller Marktdaten. Detaillierte Auktionsdaten sind teilweise nur über kostenpflichtige Preisdatenbanken zugänglich.

Wenn Sie wissen möchten, ob der geforderte Preis für ein bestimmtes Kunstwerk angemessen ist, kann eine unabhängige Kunstberatung vor dem Kauf eine wichtige Entscheidungsgrundlage bieten.