
Zum Unterschied zwischen Marktwert, Versicherungswert und Auktionsschätzung - der Preis von Kunst
Wer sich einmal mit Kunst und dem Kunstmarkt beschäftigt hat, kann schnell verwirrt sein aufgrund verschiedener Preise, die genannt werden, je nachdem, ob es sich um einen Galeriekauf, einen Verkauf über ein Auktionshaus oder eine Versicherungsschätzung handelt.
Genau dies sind die konkreten Anwendungsfälle für die verschiedenen und teils sehr weit auseinanderliegenden Wertangaben für ein und dasselbe Kunstwerk.
Der Wert von Kunstwerken (Bildende Kunst, Antiquitäten) ist nicht fester Bestandteil eines Werkes, sondern wird ihm von außen durch den Kunstmarkt beigemessen. Zur Ermittlung des Werts muss vorab der Zweck einer Wertermittlung geklärt sein. Handelt es sich
a) um eine Erbschaft oder Schenkung, wird der Verkehrswert (auch Gemeiner Wert, Marktwert oder Fair Value genannt) ermittelt. Dies erfolgt in einem Vergleichswertverfahren. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (Quelle: https://www.ihk-muenchen.de/ratgeber/sachverstaendige/wertbegriffe-und-kostenbegriffe/#st_accordion_tabs_2). Die Verkaufspreise von vergleichbaren Werken für ein nach Künstler, Schaffensperiode, Technik, Qualität, Sujet, Maß, Provenienz und Erhaltungszustand vergleichbares Objekt müssen von dem/der Sachverständigen ermittelt werden durch Recherche in internationalen Preisdatenbanken und auf Händlerwebseiten. Die Gewinnmarge der verkaufenden Galerie bzw. das sog. Aufgeld des Auktionshauses sind, ebenso wie persönliche und ungewöhnliche Umstände, bei der Bewertung des Kunstwerks im Rahmen der Verkehrswertermittlung nicht zu berücksichtigen;
b) um ein Versicherungsgutachten, dann ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich. Dieser dient der Schadensfeststellung im Versicherungsfall. Der Wiederbeschaffungs- oder Versicherungswert entspricht jenem Betrag, den ein Käufer aufwenden muss, um innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit ein gleiches Kunstobjekt zu Händlerverkaufspreisen zu beschaffen, wie das beschädigte oder abhandengekommene. Der Wiederbeschaffungswert ist typischerweise höher als der Verkehrswert in der höchsten Handelsstufe, da dem Geschädigten nur ein geringer Beschaffungsaufwand zugemutet wird. Der Wiederbeschaffungswert beinhaltet außerdem die Transaktionskosten (z.B. Transport, Umsatzsteuer, Aufgeld bei Auktionszuschlägen, Händlermargen) (Quelle: s.o.);
c) um einen möglichen Verkauf eines Kunstwerks. In diesem Fall ist eine Auktionsschätzung die Basis einer Wertermitttlung. Eine Auktionsschätzung ist der zu erwartende Preis, den ein Werk beim Wiederverkauf über eine Auktion voraussichtlich, auf der Grundlage bisher veröffentlichter Preise, realistischerweise am Markt erzielen kann, unter Berücksichtigung der Kriterien wie in a) genannt. Privatverkäufe fließen nicht mit ein, da diese nicht in den Preisdatenbanken veröffentlicht werden.
Bei allen drei genannten Preisermittlungen müssen sämtliche wertbildende Faktoren, die den Wert eines Kunstgegenstandes beeinflussen können, gewichtet werden. Der/die Sachverständige muss prüfen:
- die Qualität des vorliegenden Werks,
- die Signatur und ggf. Datierung,
- die Marktgängigkeit (Sujet und Format),
- die Bedeutung innerhalb des künstlerischen Œuvres,
- den Erhaltungszustand,
- die Provenienz,
- die Eintragung in Werkverzeichnissen und/oder weitere bibliographische Recherchen.
Eine Werteinschätzung von Kunstwerken benötigt somit eine fundierte Kenntnis des Gesamtwerks des zu bewertenden Künstlers, der Methodik sowie das Wissen um die grundsätzlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen Bewertungsgrundlagen je nach Zweck einer Schätzung. Eine entsprechende Aufklärung dieser Unterschiede durch den/die Sachverständige gehört zu dessen Sorgfaltspflicht, um Missverständnisse zu vermeiden.
Welche Faktoren sind für die Werteinschätzung von Kunst relevant?
Zunächst muss der Urheber eines Werks festgestellt werden, also der Künstler/die Künstlerin. Dann stellt sich die Frage der Authentizität: Stammt das Werk wirklich von dem Künstler, von dem es zu sein scheint? Kriterien wie Technik, Signatur, Pinselstrich, Motiv, bei Editionen auch die Maße und die Editionsnummer, spielen hierbei eine Rolle. Werkverzeichnisse können bei der Einschätzung behilflich sein, aber nicht für alle Künstler existieren solche.
Ist die Urheberschaft zweifelsfrei geklärt, geht es um die Fragen nach der Bekanntheit des Künstlers am Markt und nach der Bedeutung des konkreten Werks in dem Gesamtschaffen des Künstlers. Wichtig ist zu wissen, aus welcher Schaffensperiode das Kunstwerk stammt, wie ist es qualitativ einzuschätzen, welche Motive oder Darstellungen des Künstlers sind am Markt besonders stark nachgefragt, was ist macht das Werk dieses speziellen Künstlers aus, wonach suchen andere Sammler? Handelt es sich um ein Unikat? Weitere Aspekte sind die Höhe der Auflage bei Editionen, die Maße, die Technik, der Zustand und die Provenienz.
Eine Einschätzung der Qualität eines Werks kann nur von kundigen Sachverständigen vorgenommen werden, die den Werdegang eines Künstlers über einen längeren Zeitraum verfolgen und das künstlerische Werk in einen größeren kunsthistorischen Zusammenhang einordnen können.
Wie läuft eine Schätzung ab und welche Kosten entstehen hierdurch?
In einem telefonischen Vorgespräch wird zunächst geklärt, welche der oben genannten Faktoren zu einem Werk bekannt sind. Auf dieser Grundlage erfolgt die Entscheidung, ob eine Einschätzung anhand von Fotos erfolgen kann oder ob eine Besichtigung im Original erforderlich ist. Generell berechnet sich die Leistung eines Sachverständigen nach dem Aufwand, nicht nach dem Wert eines zu begutachtenden Werks. Die zu erwartenden Kosten lassen sich in dem Vorgespräch in der Regel klären.
03.08.2026
